Der Fersensporn ist im eigentlichen Sinne keine knöcherne Erkrankung, sondern eine Erkrankung bzw. Entzündung der Faszie, die das Fußgewölbe aufspannt und hält. Die Tatsache, dass sich durch die Entzündungsreaktion eine kleine, im Röntgenbild sichtbare knöcherne Ausziehung an der Unterseite des Fersenbeines bildet, der sogenannte ‚Fersensporn‘ hat der Erkrankung ihren Namen gegeben.
Somit wird auch klar, dass nicht die operative Entfernung des sichtbaren knöchernen Anteils, sondern die pass- und ursachengenaue Therapie der Entzündung der Plantarfaszie das medizinisch sinnvollste Vorgehen ist.
Ursache für diese Entzündung ist meist eine Überlastung des Fußgewölbes bzw. der Haltefunktion der Plantarfaszie durch anatomische Varianten wie Platt-, Knick-, Senk- und/oder Spreizfuß, exzessiven Sport oder Übergewicht. Bemerkbar macht sich die Erkrankung durch Schmerzen im Bereich der hinteren Fußsohle, vor allem unter Belastung. In Kombination mit Maßnahmen, die die Entlastung der betreffenden Region gewährleisten (z.B. maßangefertigte Einlagen) ist die fokussierte Stoßwellentherapie eine hervoragende, wissenschaftlich untermauerte und extrem nebenwirkungsarme Methode, um die körpereigenen Heilungs- und Regenerationsvorgänge zu unterstützen und zu beschleunigen.
Die Stoßwelle verursacht keine Gewebszerstörung, sondern regt die für Reparation und Regeneration zuständigen Zellen an, die notwendigen Botenstoffe (Transmitter) auszuschütten, um auf zellulärer Ebene die Heilung zu beschleunigen. Ein additiver schmerzreduzierender Effekt, welcher sich positiv auf die Menge der Medikamenten- bzw. Schmerzmitteleinnahme auswirkt, wurde inzwischen ebenfalls in wissenschaftlichen Veröffentlichungen beschrieben. In schweren Fällen und je nach Ursache kann eine weiterreichende Therapie notwendig werden, jedoch ist die fokussierte Stoßwellentherapie mit ihrer bewiesenen, besseren Wirksamkeit bei praktisch nicht vorhandenen unerwünschten Nebenwirkungen, gemessen and den alternativen konservativen Maßnahmen, die Therapie der ersten Wahl.
Private Kassen übernehmen die Kosten in der Regel vollständig, die gesetzlichen Kassen setzen eine Behandlungsdauer mit anderen Maßnahmen für eine Dauer von einem halben Jahr voraus, bevor die Kosten der Stoßwellenbehandlung übernommen werden.